Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert kleine und mittlere Unternehmen
Ab sofort fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.
Das Förderprogramm soll dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Beschäftigten zu investieren. Dabei werden pro Unternehmen bis zu 50.000 € ausgeschüttet.
Das gilt sowohl für Investitionen in digitale Technologien (Soft- und Hardware) als auch die Qualifizierung der Mitarbeiter, wie z.B. in Form von Schulungen zu digitalen Themen.
Sie haben 12 Monate Zeit, Ihr Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten. Den Antrag auf Förderung können Sie bis einschließlich 2023 stellen.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?
Sie müssen einen Förderantrag stellen, der einen Digitalisierungsplan beinhaltet.
Der Digitalisierungsplan beschreibt:
- das gesamte Digitalisierungsvorhaben
- die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
- den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie die Ziele, die Sie mit der Investition erreichen wollen
- wie Ihre Organisation effizienter gestaltet wird, Sie sich neue Geschäftsfelder erschließen oder ein neues Geschäftsmodell entwickeln und somit Ihre Marktposition stärken
Des Weiteren:
- muss die Investition in eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erfolgen
- darf das Projekt erst nach Förderbewilligung starten
- muss die Maßnahme innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden
- muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden
Wie hoch ist die Förderung?
Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro für Investitionen in digitale Technologien und 3.000 Euro die die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen.
Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %
Wegen Covid 19 gelten für bis zum 30.06.2021 eingehende Anträge höhere Förderquoten, ab dem 01.07.2021 gelten die ursprünglich vorgesehenen Werte in Klammern.